Verbot des Feueranzündens im Wald aufgehoben

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Aufhebung des Verbotes

Laut Verordnung vom 28.08.2023, Zahl: SP21-ALL-296/2023 (005/2023), des Bezirkshauptmannes der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ist infolge der starken Regenfälle das Verbot des Feueranzündens mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.