AUFHEBUNG - Verbot des Feueranzündens im Wald
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Verordnung vom 10.09.2025
Laut Verordnung vom 10.09.2025, Zahl: SP21-ALL-309/2025 (005/2025), des Bezirkshauptmannes der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, ist die Vorbeugungsmaßnahme wegen besonderer Waldbrandgefahr mit sofortiger Wirkung aufgebhoben!
