Sitzungsprotokolle
Die Veröffentlichung von Niederschriften (bzw. der gefassten Beschlüsse) von öffentlichen Gemeinderatssitzung darf gemäß § 45 Abs. 6 K-AGO (Kärntner Allgemeinde Gemeindeordnung) erst dann erfolgen, wenn die Niederschrift „endgültig“ ist. Das ist erst dann der Fall, wenn die darauf folgende Gemeinderatssitzung abgehalten wurde. Aus diesem Grund werden die Sitzungsprotokolle zeitverzögert online gestellt.