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Verordnung vom 29.10.2026
Laut Verordnung vom 29.10.2026, Zahl: SP-ALL-SI-87734/2026-6, des Bezirkshauptmannes der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, ist die Vorbeugungsmaßnahme wegen besonderer Waldbrandgefahr mit sofortiger Wirkung aufgebhoben!