"Gebührenbremse 2024"
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Einmaliger Zweckzuschuss zur Gebührensenkung
Der Bund hat den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zur Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für den Kanalhaushalt und für die Abfallbeseitigung im Jahr 2024 gewährt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lurnfeld hat sich dazu entschlossen, diese finanziellen Mittel für die Wasserversorgung und die Abfallbeseitigung heranzuziehen. Das bedeutet, dass die Wasserbezugsgebühren bei 30.09.2025 bei EUR 1,50 bleiben und auch die Müllbeseitigungsgebühren heuer nicht angehoben werden müssen.